1. Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für:
- Alle Mitarbeiter, Auszubildenden, Praktikanten und Führungskräfte der NERAK GmbH Fördertechnik
- Alle Standorte, Tochtergesellschaften und Niederlassungen
- Externe Partner, sofern sie für oder im Namen der NERAK GmbH Fördertechnik handeln
2. Ziele des Compliance-Managements
- Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Normen und internen Vorschriften
- Prävention von Korruption, Betrug, Geldwäsche und Wettbewerbsverstößen
- Förderung einer Kultur der Integrität und Transparenz
- Schutz des Unternehmens vor rechtlichen, finanziellen und Reputationsrisiken
3. Grundprinzipien
- Legalität: Strikte Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
- Integrität: Keine Kompromisse bei ethischen Standards
- Transparenz: Offenlegung von Interessenkonflikten und Risiken
- Verantwortung: Jeder Mitarbeiter ist für Compliance verantwortlich
4. Zentrale Compliance-Bereiche
4.1 Korruptionsprävention
- Verbot jeglicher Form von Bestechung oder Vorteilsnahme
- Annahme und Gewährung von Geschenken nur nach Genehmigung der Personal-Leitung
- Sponsoring und Spenden nur nach Genehmigung der Geschäftsführung
4.2 Interessenkonflikte
- Offenlegung privater Geschäftsbeziehungen, die zu Konflikten führen könnten
- Verbot von Nebentätigkeiten ohne vorherige Genehmigung
4.3 Kartellrecht und fairer Wettbewerb
- Keine Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder wettbewerbswidriges Verhalten
- Teilnahme an Branchentreffen nur mit vorheriger Compliance-Prüfung
4.4 Datenschutz und Informationssicherheit
- Einhaltung der DSGVO und interner Datenschutzrichtlinien
- Vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden
- Verwendung von IT-Systemen ausschließlich im Rahmen der Sicherheitsricht-linien
4.5 Exportkontrolle und Sanktionen
- Prüfung aller Exporte auf Embargos, Sanktionslisten und Dual-Use-Güter
- Genehmigungspflicht bei Ausfuhr in sensible Länder
4.6 Arbeitssicherheit und Umweltschutz
- Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG)
- Umsetzung aller Umweltauflagen
- Meldung von Sicherheitsrisiken über definierte Kanäle
5. Meldepflichten und Hinweisgebersystem
- Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Verstöße unverzüglich zu melden.
- Meldungen können vertraulich und anonym über das Hinweisgebersystem erfolgen (NERAK-E-Mail).
- Hinweisgeber sind vor Benachteiligung geschützt.
6. Sanktionen bei Verstößen
- Arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung bis Kündigung)
- Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen
- Regressforderungen bei schuldhaftem Verhalten
7. Dokumentation und Überwachung
- Alle relevanten Prozesse werden dokumentiert (z. B. Genehmigungen, Prüfungen, Audits)
- Jährlicher Compliance-Report an die Geschäftsführung durch die Personal-Leitung
- Kontinuierliche Verbesserung im Rahmen des Compliance-Management-Systems