Compliance-Richtlinien der NERAK GmbH Fördertechnik

Präambel

Die NERAK GmbH Fördertechnik verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen, rechtstreuen und ethischen Handeln. Diese Compliance-Richtlinien ergänzen unseren Verhaltenskodex und dienen der konkreten Umsetzung der dort festgelegten Grundsätze. Sie sind für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe verbindlich.

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für:

  • Alle Mitarbeiter, Auszubildenden, Praktikanten und Führungskräfte der NERAK GmbH Fördertechnik
  • Alle Standorte, Tochtergesellschaften und Niederlassungen
  • Externe Partner, sofern sie für oder im Namen der NERAK GmbH Fördertechnik handeln


2. Ziele des Compliance-Managements

  • Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Normen und internen Vorschriften
  • Prävention von Korruption, Betrug, Geldwäsche und Wettbewerbsverstößen
  • Förderung einer Kultur der Integrität und Transparenz
  • Schutz des Unternehmens vor rechtlichen, finanziellen und Reputationsrisiken


3. Grundprinzipien

  • Legalität: Strikte Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
  • Integrität: Keine Kompromisse bei ethischen Standards
  • Transparenz: Offenlegung von Interessenkonflikten und Risiken
  • Verantwortung: Jeder Mitarbeiter ist für Compliance verantwortlich


4. Zentrale Compliance-Bereiche

4.1 Korruptionsprävention

  • Verbot jeglicher Form von Bestechung oder Vorteilsnahme
  • Annahme und Gewährung von Geschenken nur nach Genehmigung der Personal-Leitung
  • Sponsoring und Spenden nur nach Genehmigung der Geschäftsführung


4.2 Interessenkonflikte

  • Offenlegung privater Geschäftsbeziehungen, die zu Konflikten führen könnten
  • Verbot von Nebentätigkeiten ohne vorherige Genehmigung


4.3 Kartellrecht und fairer Wettbewerb

  • Keine Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder wettbewerbswidriges Verhalten
  • Teilnahme an Branchentreffen nur mit vorheriger Compliance-Prüfung


4.4 Datenschutz und Informationssicherheit

  • Einhaltung der DSGVO und interner Datenschutzrichtlinien
  • Vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden
  • Verwendung von IT-Systemen ausschließlich im Rahmen der Sicherheitsricht-linien


4.5 Exportkontrolle und Sanktionen

  • Prüfung aller Exporte auf Embargos, Sanktionslisten und Dual-Use-Güter
  • Genehmigungspflicht bei Ausfuhr in sensible Länder


4.6 Arbeitssicherheit und Umweltschutz

  • Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG)
  • Umsetzung aller Umweltauflagen
  • Meldung von Sicherheitsrisiken über definierte Kanäle


5. Meldepflichten und Hinweisgebersystem

  • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Verstöße unverzüglich zu melden.
  • Meldungen können vertraulich und anonym über das Hinweisgebersystem erfolgen (NERAK-E-Mail).
  • Hinweisgeber sind vor Benachteiligung geschützt.


6. Sanktionen bei Verstößen

  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung bis Kündigung)
  • Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen
  • Regressforderungen bei schuldhaftem Verhalten


7. Dokumentation und Überwachung

  • Alle relevanten Prozesse werden dokumentiert (z. B. Genehmigungen, Prüfungen, Audits)
  • Jährlicher Compliance-Report an die Geschäftsführung durch die Personal-Leitung
  • Kontinuierliche Verbesserung im Rahmen des Compliance-Management-Systems


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